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Feldhilfe: (2024) Zeile 13 Verluste aus der Veräußerung von Aktien

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zeile 13 Verluste aus der Veräußerung von Aktien

Erfasse hier die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 13 deiner Steuerbescheinigung.

Wenn du Verluste aus Aktienveräußerungen geltend machen willst, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

Hinweis: Hattest du wertlos gewordene Aktien, die aus deinem Depot ausgebucht worden sind, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein. Das gilt selbst dann, wenn du nur über ein einziges Depot verfügst, über das du alle Aktientransaktionen abwickelst. Du musst die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien zwingend in die Steuererklärung übernehmen.