Feldhilfe:
(2024)
Zeile 26 Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen
Gib hier Zinsen an, die Du vom Finanzamt auf Steuererstattungen erhalten hast.
Diese sogenannten Erstattungszinsen (§ 233a Abgabenordnung, AO) entstehen, wenn das Finanzamt Steuererstattungen verspätet auszahlt. Sie gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG).
Was gehört hierher?
- Alle Zinsen, die Dir das Finanzamt auf verspätete Steuererstattungen gutgeschrieben hat.
- Diese Zinsen sind in voller Höhe anzugeben, da das Finanzamt keine Kapitalertragsteuer oder andere Abzüge vornimmt.