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Feldhilfe: (2024) Zeile 26 Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zeile 26 Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen

Gib hier Zinsen an, die Du vom Finanzamt auf Steuererstattungen erhalten hast.

Diese sogenannten Erstattungszinsen (§ 233a Abgabenordnung, AO) entstehen, wenn das Finanzamt Steuererstattungen verspätet auszahlt. Sie gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG).

Was gehört hierher?

  • Alle Zinsen, die Dir das Finanzamt auf verspätete Steuererstattungen gutgeschrieben hat.
  • Diese Zinsen sind in voller Höhe anzugeben, da das Finanzamt keine Kapitalertragsteuer oder andere Abzüge vornimmt.