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Feldhilfe: (2024) Zeile 18 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zeile 18 Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Trage hier Zinsen oder andere Kapitalerträge aus Deutschland ein, bei denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde – z. B., weil die auszahlende Person oder Stelle (z. B. bei einem privaten Darlehen) nicht verpflichtet war, Steuer abzuführen.

Typische Beispiele:

  • Zinsen aus privaten Darlehen, z. B. wenn du einer anderen Privatperson Geld gegen Zinsen geliehen hast
  • Zinsen aus Mietkautionen, wenn diese direkt an dich gezahlt wurden, ohne steuerlichen Einbehalt
  • Zinsen aus Instandhaltungsrücklagen, wenn diese auf einem separaten Konto geführt werden und Zinsen abwerfen

Diese Einkünfte müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachversteuert werden (§ 20 EStG).

Hinweis bei Darlehen an nahestehende Personen:

Zinsen aus Privatdarlehen an nahestehende Personen gehören nur dann in die Anlage KAP, wenn das Darlehen wie unter Fremden gewährt wurde. Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis oder ist keine eigenständige Entscheidung des Darlehensnehmers möglich, sind die Zinsen in der Anlage SO zu erklären. Im Zweifel kann das Finanzamt eine Umschichtung in sonstige Einkünfte vornehmen (§ 42 AO).