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Feldhilfe: (2024) Zeile 12 Verluste ohne Aktienveräußerung (korrigiert)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zeile 12 Verluste ohne Aktienveräußerung (korrigiert)

Trage hier korrigierte Verluste aus Kapitalanlagen ein, sofern keine Aktienverkäufe betroffen sind (z. B. Zinsen aus ausgefallenen Anleihen oder Verluste aus Fonds).

Eine Korrektur ist z. B. dann möglich, wenn Verluste nicht oder zu niedrig in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wurden.

Bitte reiche Nachweise und eine kurze Erläuterung ein.