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Feldhilfe: (2024)      Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025):      Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Wenn in deinem Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, trage diese hier ein. Beispiele hierfür sind:

Bonuszahlungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Erfolgsbeteiligungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Vergütungen für Überstunden: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Dienstwagen: Nutzung im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Füge auch Beträge hinzu, die zusätzlich zu deinem Arbeitslohn hinzukommen und nach deutschem Recht steuerpflichtig sind. Dies können zusätzliche Vergütungen oder Leistungen sein, die nicht bereits im Bruttoarbeitslohn enthalten sind.

Hinweis: Steuerpflichtiger Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) ist hier nicht anzugeben.