Feldhilfe:
(2024)
Summe
In deiner Zusammenfassung siehst du:
- Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
- Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (wenn zutreffend)
- Gesamtsumme der geltend gemachten Aufwendungen
Aber: Nicht alles wirkt sich sofort steuermindernd aus.
Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil deiner Ausgaben, der über deiner sogenannten "zumutbaren Belastung" liegt. Diese Grenze hängt von deinem Einkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab.
Die zumutbare Belastung wird automatisch berechnet und von deinen gesamten Aufwendungen abgezogen. Nur der verbleibende Restbetrag senkt deine Steuer.
Die Berechnung erfolgt nach dem seit 2018 gültigen gestaffelten Verfahren, wie es der Bundesfinanzhof im Urteil (VI R 75/14) vom 19.1.2017 vorgeschrieben hat. Steuererklaerung-Polizei.de wendet dieses Verfahren automatisch an.