Feldhilfe:
(2024)
Willst du Angaben zur Öffnungsklausel machen?
Trage hier "Ja" ein, wenn du Angaben zur Öffnungsklausel machen willst.
Hast du bis zum 31.12.2004 mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, werden auf Antrag Teile der Leibrenten oder anderer Leistungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert (sog. Öffnungsklausel).
Die Öffnungsklausel kommt nur dann zur Anwendung, wenn du das Vorliegen der Voraussetzungen nachweist. Der Versorgungsträger erstellt dir hierfür auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung. Den bescheinigten Prozentsatz trägst du in der untenstehenden Zeile ein.