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Feldhilfe: (2024) Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Gib hier die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag an.

Der "Bemessungsbetrag für den Versorgungsfreibetrag" ist der Betrag, auf dessen Grundlage der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag berechnet werden. Dieser Betrag dient der steuerlichen Entlastung von Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Der Versorgungsfreibetrag wird bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und unter Berücksichtigung eines Zuschlags gewährt. Dieser Freibetrag und der Zuschlag verringern sich jedes Jahr bis 2040. Maßgeblich für die Berechnung ist das Jahr des Versorgungsbeginns. Im Jahr 2023 beträgt der maximale Freibetrag 1.050 Euro, zuzüglich eines Zuschlags von 315 Euro.

Wo finde ich den Betrag?
Die Bemessungsgrundlage entnimmst du in der Leistungsmitteilung Deines Versorgungsträgers, beispielsweise von Deinem ehemaligen Arbeitgeber, der Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds. Diese Bescheinigung wird häufig als "Mitteilung zur Betriebsrente" bezeichnet.

Sollte Dir diese Bescheinigung nicht vorliegen, wende Dich direkt an Deinen ehemaligen Arbeitgeber, die Pensionskasse oder den betrieblichen Rentenversicherer.