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Feldhilfe: (2024) lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung

Gib hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung ein.

Diese Leistungen stammen in der Regel aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse (einschließlich Versorgungsausgleichskasse) oder einer Direktversicherung, soweit diese auf nicht gefördertem Kapital basieren. Sie werden mit dem Ertragsanteil besteuert.

Erfasse unbedingt auch das Datum des Leistungsbeginns, da dies für die korrekte Besteuerung erforderlich ist.