Feldhilfe:
(2024)
... darin enthaltener Rentenanpassungsbetrag
Gib hier den Rentenanpassungsbetrag an, der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung enthalten ist.
Der steuerfreie Teil der Rente wird grundsätzlich in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. War der Rentenbeginn z.B. am 01.05.2010, dann ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2011 maßgebend.
Als Rentenanpassungsbetrag gib die Differenz zwischen der Jahresrente im Feststellungsjahr und der aktuellen Jahresrente für 2024 an. Der Rentenanpassungsbetrag wird auch von Deinem Rententräger in der jährlichen Steuerbescheinigung ausgewiesen.