Feldhilfe:
(2024)
Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wähle Ja, wenn du Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet hast. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
- Schulunfähigkeitsversicherung.
Solche Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wichtig: Gib die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in deiner Steuererklärung an. Steuererklaerung-Polizei.de prüft für dich automatisch, ob du den Höchstbetrag bereits erreicht hast oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen kannst.