Feldhilfe:
(2024)
Sind Übernachtungskosten angefallen?
Wenn du Übernachtungskosten in Verbindung mit deiner Reisetätigkeit hattest, wähle "ja" aus. Zu den Übernachtungskosten zählen z.B. Aufwendungen
- ein Hotel
- eine Pension oder
- eine Wohnung, die du zeitweise angemietet hast.
Alle Aufwendungen solltest du ggf. gegenüber dem Finanzamt belegen können.
Übernachtungskosten können nur in tatsächlich entstandener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden, längstens jedoch an ein und derselben Tätigkeitsstätte im Inland für 48 Monate, danach höchstens bis zu 1.000 Euro im Monat.