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Feldhilfe: (2024) Wurde in diesem Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Wurde in diesem Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt?

Wähle hier "ja" aus, wenn im Wirtschaftsjahr die Gewinnermittlungsart gewechselt wurde.

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Einnahmeüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.

Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls einzutragen.

Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.