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Feldhilfe: (2024) Besaß der Betrieb Finanzanlagen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Besaß der Betrieb Finanzanlagen?

Wähle Ja, wenn du Angaben zu Finanzanlagen machen willst.

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden während der Nutzungsdauer abgeschrieben. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils ein Restbuchwert. Wirtschaftsgüter, die bereits voll abgeschrieben sind, im Betrieb aber weiter genutzt werden, sind im Anlagenverzeichnis mit einem Erinnerungswert von 1 Euro zu vermerken.

Falls du betriebliche Wirtschaftsgüter verkaufst oder ins Privatvermögen übernimmst, gib hier den Restbuchwert an. Dieser Wert ist als Betriebsausgaben absetzbar. Andererseits musst du den Verkaufserlös bzw. bei Privatentnahme den Entnahmewert (Teilwert) als Betriebseinnahmen versteuern und auf der Seite "Betriebseinnahmen" in der Zeile "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" eintragen.

Hinweis: Der Restbuchwert ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem Einlagewert, vermindert um die bis zum Ausscheiden abgesetzten Abschreibungen und Sonderabschreibungen.