Feldhilfe:
(2024)
Telekommunikationskosten
Gib hier Deine Ausgaben für Telefon, Internet usw. an.
Nutzt Du Dein Privattelefon auch für betriebliche bzw. berufliche Gespräche, sind die Kosten mit dem beruflichen Nutzungsanteil als Betriebsausgaben absetzbar. Gleiches gilt für die betriebliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses. Entweder trägst Du hier die Gesamtkosten als Betriebsausgaben ein und musst dann bei den Betriebseinnahmen den Privatanteil als Nutzungsentnahme hinzurechnen, oder Du gibst von vornherein hier nur den betrieblichen Kostenanteil an und kannst Dir dann die Angabe des Privatanteils als Nutzungsentnahme ersparen.
Zur Ermittlung des beruflichen Nutzungsanteils hast Du zwei Möglichkeiten:
- Pauschalabrechnung oder
- Einzelnachweis