Feldhilfe:
(2024)
Hast du 2024 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?
Falls du bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit deinen Mietern abgerechnet hast, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, gib bitte die von deinen Mietern im Jahr 2024 geleistete Nachzahlung oder die von dir an deine Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023.