Mach hier bitte nur Angaben, wenn Du im Laufe des Jahres 2024 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen bist.
Wenn Du Deinen Wohnsitz im Steuerjahr teilweise im Inland und teilweise im Ausland hattest, warst Du nicht das ganze Jahr im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Für die Zeit, die Du in Deutschland gewohnt hast, bist Du unbeschränkt steuerpflichtig.
Die ausländischen Einkünfte, die Du außerhalb dieses Zeitraums bezogen hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, werden dann bei der Berechnung der Einkommensteuer (sog. Progressionsvorbehalt) besonders berücksichtigt.