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Feldhilfe: (2024) Soll <%0100301%> als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Soll <%0100301%> als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden?

Wähle bitte "ja" aus, wenn du als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden willst.

Um personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, musst du die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.

Einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kannst du nur stellen, wenn du auch Einkünfte in Deutschland erzielst. Wenn du im Ausland lebst und weiterhin inländische Einkünfte erzielst, bist du beschränkt steuerpflichtig.

Hast du im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, wirst du auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn

  • deine Einkünfte zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder
  • die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahr 2024 nicht mehr als 11.784 Euro

betragen. Dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt: 

  • bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel auf 8.838 Euro
  • bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte auf 5.892 Euro
  • bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel auf 2.946 Euro.

Die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind durch eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde deines Heimatlandes nachzuweisen. Bist du Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwende dazu den Vordruck "Bescheinigung EU / EWR", im Übrigen den Vordruck "Bescheinigung außerhalb EU / EWR ".