Feldhilfe:
(2024)
AfA
Gib hier die Absetzung für Abnutzung (AfA) für 2024 an.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter müssen grundsätzlich abgeschrieben werden, d. h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Absetzbar ist dann jedes Jahr die sog. Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Im Jahr der Anschaffung ist die ermittelte Jahres-AfA nur zeitanteilig absetzbar, und zwar für jeden Monat exakt mit einem Zwölftel. Das gleiche gilt bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts. Den verbleibenden Rest aus dem Anschaffungsjahr setzt du im Anschluss an die reguläre Abschreibungsdauer ab.