Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Anrechenbare ausländische Steuern (Zeile 41 der Anlage KAP)

Erfasse hier die anrechenbaren ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar wären. Der Betrag kann höher sein als die tatsächlich angerechnete Steuer, wenn z. B. gesetzliche Höchstbeträge nach dem Investmentsteuergesetz (§ 7 Abs. 1 InvStG) die Anrechnung begrenzen.

Der Wert wird in Zeile 41 der Anlage KAP übernommen.

Beispiel: Insgesamt wurden auf Fondserträge 300 Euro ausländische Quellensteuer einbehalten, von denen jedoch nur 250 Euro anrechenbar waren. Hier trägst du 300 Euro ein.