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Feldhilfe: (2024) Hast du 2024 Anteile an diesem Fonds verkauft?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hast du 2024 Anteile an diesem Fonds verkauft?

Wähle "ja" aus, wenn du im Jahr 2024 Anteile an Investmentfonds verkauft hast.

Hinweis: Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung jeweils getrennt zu erfassen.

Fondsanteile vor dem 01.01.2018 erworben: Für Anteile, die vor dem 01.01.2018 angeschafft wurden, gilt: Der Gewinn/Verlust aus einer fiktiven Veräußerung wird von der Bank ermittelt. Maßgeblich ist der letzte im Jahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis. Die Bank hält den fiktiven Gewinn bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile vor, da dieser erst dann steuerlich wirksam wird.

Fondsanteile nach dem 31.12.2017 erworben: Für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2017 angeschafft wurden, gelten die Regelungen der Investmentsteuerreform 2018. Es gibt keine Sonderbehandlung wie die fiktive Veräußerung. Gewinne aus solchen Verkäufen unterliegen vollständig der Abgeltungssteuer.