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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Investmentanteile gekauft am

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Investmentanteile gekauft am

Gib hier an, wann du die Investmentanteile erworben hast.

Als Anschaffungsdatum gilt grundsätzlich der Tag des entgeltlichen Erwerbs oder der Überführung des Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen.

Fondsanteile, die sich bereits länger im Depot befinden

Alle Fondsanteile, die sich am 01.01.2023 bereits in deinem Depot befanden, gelten als angeschafft – egal, wann du diese tatsächlich gekauft hast. Das gilt auch für wiederangelegte Erträge (thesaurierte Anteile).

Auch wenn du im Jahr 2023 nichts Neues gekauft hast, aber am 1. Januar 2023 bereits Anteile hattest, musst du diese hier angeben.

Wichtig: Für Bestandsanteile trage bitte den 01.01.2023 als (fiktives) Kaufdatum ein. Dies gilt auch, wenn der Kauf tatsächlich schon viele Jahre zurückliegt. Dieses Datum wird für die Berechnung der Vorabpauschale benötigt.

Neu gekaufte Fondsanteile im Jahr 2023

Wenn du Fondsanteile im Jahr 2023 gekauft hast, wird die Vorabpauschale nur für die Monate berechnet, in denen du die Anteile schon hattest.

Für jeden vollen Monat, in dem du die Anteile im Jahr 2023 noch nicht besaßest, wird die Pauschale automatisch durch Steuererklaerung-Polizei.de um 1/12 gekürzt.