Feldhilfe:
Investmentanteile gekauft am
Gib hier an, wann du die Investmentanteile erworben hast.
Als Anschaffungsdatum gilt grundsätzlich der Tag des entgeltlichen Erwerbs oder der Überführung des Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen.
Fondsanteile, die sich bereits länger im Depot befinden
Alle Fondsanteile, die sich am 01.01.2024 bereits in deinem Depot befanden, gelten als angeschafft – egal, wann du diese tatsächlich gekauft hast. Das gilt auch für wiederangelegte Erträge (thesaurierte Anteile).
Auch wenn du im Jahr 2024 nichts Neues gekauft hast, aber am 1. Januar 2024 bereits Anteile hattest, musst du diese hier angeben.
Wichtig: Für Bestandsanteile trage bitte den 01.01.2024 als (fiktives) Kaufdatum ein. Dies gilt auch, wenn der Kauf tatsächlich schon viele Jahre zurückliegt. Dieses Datum wird für die Berechnung der Vorabpauschale benötigt.
Neu gekaufte Fondsanteile im Jahr 2024
Wenn du Fondsanteile im Jahr 2024 gekauft hast, wird die Vorabpauschale nur für die Monate berechnet, in denen du die Anteile schon hattest.
Für jeden vollen Monat, in dem du die Anteile im Jahr 2024 noch nicht besaßest, wird die Pauschale automatisch durch Steuererklaerung-Polizei.de um 1/12 gekürzt.