Feldhilfe:
(2024)
Eigentümer
Gib bitte an, ob das Objekt dir allein gehört oder es weitere Eigentümer gibt.
Bist du nicht allein Eigentümer des von dir zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes (begünstigtes Objekt), so kann der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für das gesamte begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden.
Trage den prozentualen Anteil an, der auf deinen Miteigentumsanteil entfällt. Diese Angabe ist auch zu machen, wenn das Gebäude Ehegatten / Lebenspartnern gemeinsam gehört und die Aufteilung 50:50 beträgt.