Feldhilfe:
(2024)
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit laut Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben kannst du bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.