Feldhilfe:
(2024)
Beginn der Maßnahme
Trage den Beginn der energetischen Maßnahme ein.
Als Beginn gilt bei:
- genehmigungspflichtigen Maßnahmen: der Tag der Antragstellung.
- genehmigungsfreien Maßnahmen mit einzureichenden Bauunterlagen: der Tag der Einreichung der Unterlagen.
- Maßnahmen ohne Genehmigungspflicht: der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort.
Die Steuerermäßigung wird erst gewährt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und die Rechnung vollständig bezahlt ist (BFH-Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23).