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Feldhilfe: (2024) Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

Gib hier die anteilig auf dich umgelegten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an, die von deiner Hausverwaltung beauftragt wurden.

Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".