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Feldhilfe: (2024) Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Fläche

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Fläche

Gib hier die Wohnfläche an, die auf selbstgenutzten Wohnraum entfällt.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.