Feldhilfe:
(2024)
Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Gewerbefläche
Gib hier die Fläche an, die auf selbstgenutzten Nutzraum entfällt.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.