Feldhilfe:
(2024)
Abschreibungen für Einrichtung und Zubehör
Du musst die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind (z. B. Einbauküche), nach § 7 Abs. 1 EStG anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermitteln.
Kleinere Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) gekostet haben, kannst du im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen.