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Feldhilfe: (2024) Gab es sozialversicherungspflichtige Angestellte in deinem Haushalt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Gab es sozialversicherungspflichtige Angestellte in deinem Haushalt?

Wähle "ja", wenn Dir in Deinem Privathaushalt Aufwendungen für sozialversicherungspflichtig beschäftige Personen entstanden sind.

Bei dieser Beschäftigungsform wird die Tätigkeit durch eine Person ausgeführt, die sozialversicherungspflichtig bei Dir beschäftigt ist. D. h. Du hast für den oder die Angestellten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet. Ob Deine Haushaltshilfe die Tätigkeit in Deiner Mietwohnung, Deiner Eigentumswohnung oder Deinem Haus ausübt, spielt dabei keine Rolle.

Du kannst die typischen Lohn- und Gehaltskosten steuerlich geltend machen, die in Verbindung mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden sind.

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest Du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro).