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Feldhilfe: (2024) Hattest du 2024 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Hattest du 2024 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wähle "ja", wenn Du Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Deinem Haushalt hattest.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die von einem Dienstleistungsunternehmen innerhalb Deines Haushalts erbracht werden. Diese Leistungen müssen von einem selbstständigen Dienstleister oder einer Agentur ausgeführt worden sein.

Begünstigte Dienstleistungen umfassen beispielsweise:

  • Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen,
  • Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
  • Dienstleistungen bei Umzügen (abzüglich Erstattungen Dritter).

Hinweis: Kosten aus der Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung (nach § 35a EStG) solltest Du nicht doppelt angeben. Diese kannst Du unter „Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung“ eintragen.

Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest Du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.