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Feldhilfe: (2024) Kind (Vorname)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Kind (Vorname)

Gib hier den Vornamen des Kindes ein, das zu Deinem Haushalt gehört.

Damit ein volljähriges Kind zu Deinem Haushalt gezählt wird, muss es nicht zwangsläufig auch ständig in Deinem Haushalt wohnen. Entscheidend ist, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und dass Du die Verantwortung für das Wohl des Kindes trägst. Außerdem muss zwischen Dir und dem Kind eine familiäre Bindung bestehen.

Damit zählt auch ein behindertes Kind, das im Heim lebt, zu Deinem Haushalt, wenn Du es von Zeit zu Zeit nach Hause holst. Dies gilt auch für Kinder in einer Ausbildung (Studium, Berufsausbildung, etc.) und Kinder, die freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten und auswärts wohnen und regelmäßig zurück in die elterliche Wohnung kommen. Das Kind muss sich mindestens sechs Wochen pro Jahr in Deiner Wohnung aufhalten.

Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind hier nicht einzutragen.

Wenn Du für ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder hast, kannst Du die (finanzielle) Unterstützung als außergewöhnliche Belastung geltend machen (2024 bis 982 Euro monatlich). Diese Angaben machst Du im Bereich Außergewöhnliche Belastungen (Unterhalt an bedürftige Personen).