Feldhilfe:
(2024)
Mehrere unterschiedliche Aufenthaltsorte erfassen
Gib hier an, ob sich dein Kind während des Jahres 2024 im Inland, im Ausland oder an verschiedenen Orten im In- oder Ausland aufgehalten hat.
Einen Auslandsaufenthalt musst du nur dann angeben, wenn dein Kind währenddessen weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist nur die Anschrift im Inland einzutragen.
Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch Steuererklaerung-Polizei.de notwendig.