Feldhilfe:
Unterhaltsleistungen
Gib hier die Unterhaltsleistungen an, die du im Jahr 2025 an deinen geschiedenen Ehe-/Lebenspartner gezahlt und erbracht hast. Berücksichtige dabei auch den Wert des etwa gewährten Sachunterhalts (Wohnung, Pkw usw.).
Für den von dir unterstützten geschiedenen Ehe-/Lebenspartner kannst du maximal 13.805 Euro zzgl. übernommener Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen.
Der Unterhalt für Kinder kann hier nicht berücksichtigt werden. Sollten deine Zahlungen Unterhalt für Kinder enthalten, musst du diese abziehen.
Für die Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgabe ist in jedem Fall die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners notwendig. Füge bitte die Anlage U bei.