Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die dir in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Diese Kosten kannst du steuerlich geltend machen, sofern sie nicht schon von deinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden.
Wenn du keine Werbungskosten angibst oder deine Werbungskosten unter 1.230 Euro liegen, wird automatisch ein Betrag von 1.230 Euro pauschal ohne Nachweise geltend gemacht.
Tipp: Am besten gibst du auf den folgenden Seiten alle zutreffenden Kosten ein. Steuererklaerung-Polizei.de prüft dann automatisch, ob du so mehr Steuern sparen kannst als mit der Pauschale.