Feldhilfe:
Hast Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen - aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter,
- aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
- aus öffentlichen Kassen erhalten?
Wähle "ja", wenn Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus öffentlichen Kassen erhalten hast.
Dies umfasst zum Beispiel Vergütungen für Deine Tätigkeit als Übungsleiter, Entschädigungen aus ehrenamtlichen Engagements oder Zahlungen, die Du von öffentlichen Kassen erhalten hast und die gemäß § 3 des Einkommensteuergesetzes als steuerfrei gelten.