Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: als

Wähle hier aus, warum Du nicht sozialversicherungspflichtig bist.

Wähle bitte zwischen:

  • Student
  • Werkstudent
  • Praktikant
  • Schüler im Praktikum
  • Sonstige Tätigkeit

Wichtig: Wenn Du als Student/Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich dann um ein "normales" Angestelltenverhältnis. Wähle in diesem Fall als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.