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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Soll Bauabzugsteuer angerechnet werden?

Du hast im Jahr 2025 Bauleistungen erbracht und der Leistungsempfänger hat von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % vorgenommen?

Dann wird der Steuerabzugsbetrag ggf. auf Deine Einkommensteuer angerechnet. Trage dazu bitte in Zeile 23 eine „1“ ein. Beachte bitte, dass Dein Finanzamt den Steuerabzugsbetrag ggf. vorrangig auf die von Dir einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer sowie Deine Einkommensteuervorauszahlungen anrechnet. Die Höhe des Steuerabzugsbetrags kannst Du dem Abrechnungsbeleg Deines Leistungsempfängers entnehmen.