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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Sind dir Telefon- oder Internetkosten entstanden?

Wähle "ja", wenn Dir berufsbedingte Aufwendungen für Telefon oder Internet entstanden sind

Diese Angaben sind für Arbeitnehmer relevant, die durch ihre berufliche Tätigkeit Kosten für die Nutzung von Telefon und/oder Internet hatten. Dazu zählen z. B. berufliche Telefonate, E-Mails oder beruflich notwendige Internetrecherchen.

Pauschaler Kostenansatz: Du kannst 20 % der Gesamtkosten für Telefon und Internet steuerlich geltend machen. Der maximale absetzbare Betrag beträgt 20 Euro pro Monat (240 Euro pro Jahr). Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn Du auf den Folgeseiten Deine Gesamtkosten angibst. Einzelbelege sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Alternativer Kostenansatz: Du kannst einen höheren beruflichen Kostenanteil geltend machen, wenn Deine berufliche Nutzung nachweislich über der Pauschale liegt. Gib dazu auf den Folgeseiten den beruflich genutzten Anteil direkt an.

Wichtig: In diesem Fall musst Du entsprechende Nachweise (z. B. Rechnungen oder Einzelnachweise beruflicher Nutzung) vorlegen können.