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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten lt. Lohnsteuerbescheinigung ab Zeile 35

Diese Beträge gelten als Werbungskosten und wurden bereits von dir im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst:

  • Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
  • Winterbeschäftigungsumlage
  • Anteil an Berufsbekleidung
  • Versorgungszuschlag

Die genannten Beträge werden automatisch als Werbungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigt. Eine erneute Angabe hier im Bereich Werbungskosten ist nicht erforderlich.