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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Hattest du Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit?

Wähle "ja", wenn du Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte angeben möchtest.

Für diese Fahrten berücksichtigt das Finanzamt die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Sie gilt unabhängig davon, ob du zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto zur Arbeit fährst.

Entscheidend sind die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie die Anzahl der Tage, an denen du dort tatsächlich gearbeitet hast.

Beispiel: Deine erste Tätigkeitsstätte ist 15 Kilometer von deiner Wohnung entfernt. Wenn du an 200 Tagen dort arbeitest, werden 15 km × 200 Tage × 0,38 Euro = 1.140 Euro als Entfernungspauschale berücksichtigt.

Hinweis: Diese Auswahl kann nicht abgewählt werden, wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Fahrtkosten ausgewiesen sind.

Gib in diesem Fall bitte auch die dazugehörigen Fahrten an. Nur dann kann geprüft werden, ob die steuerfreien Erstattungen deine abziehbaren Fahrtkosten übersteigen.