Feldhilfe:
Hattest du für die Arbeit eine zweite Wohnung? (Doppelte Haushaltsführung)
Wähle "ja", wenn dir durch eine doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasste Kosten entstanden sind.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du an deinem Hauptwohnsitz einen eigenen Haushalt führst und wegen deiner Arbeit zusätzlich am Ort deiner ersten Tätigkeitsstätte wohnst. Das kann zum Beispiel eine gemietete Wohnung, ein Zimmer oder eine Unterkunft in der Nähe deines Arbeitsplatzes sein.
Bestimmte zusätzliche Kosten kannst du als Werbungskosten angeben. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosten für die Suche nach einer Zweitwohnung, zum Beispiel Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder Maklerkosten,
- Umzugskosten für den Einzug in die Zweitwohnung,
- Miete und Nebenkosten für die Zweitwohnung,
- Fahrten zwischen deinem Hauptwohnsitz und der Zweitwohnung,
- Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten nach dem Einzug in die Zweitwohnung.
Beispiel: Dein Hauptwohnsitz ist in Leipzig. Deine erste Tätigkeitsstätte ist in München. Weil eine tägliche Rückfahrt nicht zumutbar ist, mietest du in München ein Zimmer und fährst regelmäßig am Wochenende nach Leipzig zurück. Die Kosten für das Zimmer und die Heimfahrten kannst du grundsätzlich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angeben.
Hinweis: Diese Auswahl bleibt aktiviert, wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Erstattungen deines Arbeitgebers für eine doppelte Haushaltsführung eingetragen sind.
Gib in diesem Fall bitte auch die zugehörigen Kosten an, zum Beispiel für deine Zweitwohnung, Heimfahrten oder Verpflegung. So kann geprüft werden, welche Kosten bereits von deinem Arbeitgeber erstattet wurden und welche Kosten noch steuerlich berücksichtigt werden können.