Feldhilfe:
Hattest du berufliche Reisekosten oder Verpflegungsmehraufwand?
Wähle "ja", wenn dir durch eine berufliche Auswärtstätigkeit oder Geschäftsreise Kosten entstanden sind.
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn du vorübergehend außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig warst. Hierzu zählen insbesondere
- Dienstreise,
- Einsatzwechseltätigkeit oder
- Fahrtätigkeit.
Du kannst insbesondere folgende Aufwendungen geltend machen:
- Fahrtkosten,
- Verpflegungsmehraufwendungen,
- Übernachtungskosten sowie
- Reisenebenkosten, zum Beispiel Park-, Maut- oder Gepäckkosten.
Beispiel: Du fährst für einen Kundentermin in eine andere Stadt, übernachtest dort eine Nacht und kehrst am nächsten Tag zurück. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren und gegebenenfalls Verpflegungspauschalen kannst du als Kosten einer Auswärtstätigkeit angeben.
Hinweis: Diese Auswahl kann nicht abgewählt werden, wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Arbeitgebererstattungen für Verpflegungsmehraufwendungen ausgewiesen sind. Bitte gib in diesem Fall auch die zugehörigen Auswärtstätigkeiten an. Nur so kann geprüft werden, ob die steuerfreien Erstattungen die zulässigen Verpflegungspauschalen übersteigen.