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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Gib an, welche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs angefallen sind.

Umzugskosten kannst du als Werbungskosten geltend machen, wenn du deine Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt hast. Berufliche Gründe liegen vor, wenn du erstmals eine Stelle antrittst oder deinen Arbeitgeber wechselst. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).

Ist dein Umzug beruflich bedingt, kannst du folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:

  • Kosten für eine Umzugsfirma
  • Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhülle
  • Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
  • Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
  • Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
  • Gebühren für Halteverbotsschilder
  • Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
  • Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
  • Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
  • Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen

außerdem die Umzugskostenpauschale:

  • bei einem Umzug 2025:
    • 964 Euro für Berechtigte,
    • 643 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied,
    • 193 Euro für Berechtigte, die zuvor keine eigene Wohnung hatten.

und die Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder:

  • bei einem Umzug 2025: maximal 1.286 Euro