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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Anschrift der Erstwohnung

Trage hier die vollständige Anschrift Deiner Erstwohnung am Heimatort ein.

Ein eigener Hausstand liegt nur vor, wenn Du dort:

  • eine Wohnung selbst gemietet oder gekauft hast oder
  • gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern wohnst und
  • Dich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligst.

Wichtig: Ein kostenlos genutztes Zimmer im Elternhaus reicht nicht aus. Auch bei volljährigen Kindern im Elternhaus muss eine nachweisbare finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen. Kleine symbolische Beträge genügen nicht.