Feldhilfe:
Anschrift der Erstwohnung
Trage hier die vollständige Anschrift Deiner Erstwohnung am Heimatort ein.
Ein eigener Hausstand liegt nur vor, wenn Du dort:
- eine Wohnung selbst gemietet oder gekauft hast oder
- gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern wohnst und
- Dich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligst.
Wichtig: Ein kostenlos genutztes Zimmer im Elternhaus reicht nicht aus. Auch bei volljährigen Kindern im Elternhaus muss eine nachweisbare finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen. Kleine symbolische Beträge genügen nicht.