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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Die Erstwohnung besteht seit

Gib hier das Datum an, seit dem du am Heimatort deine Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhältst.

Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:

  • du die Wohnung selbst gemietet oder gekauft hast, oder
  • du gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnst und
  • du dich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligst (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).

Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.