Feldhilfe:
Die Erstwohnung besteht seit
Gib hier das Datum an, seit dem du am Heimatort deine Erstwohnung mit einem eigenen Hausstand unterhältst.
Ein eigener Hausstand liegt vor, wenn:
- du die Wohnung selbst gemietet oder gekauft hast, oder
- du gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern dort wohnst und
- du dich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten beteiligst (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel).
Wichtig: Ein kostenlos bewohntes Zimmer im Elternhaus genügt nicht. Auch bei volljährigen Kindern reicht das bloße Wohnen im Elternhaushalt nicht aus – es muss eine echte finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen.