Feldhilfe:
Die Zweitwohnung bestand ununterbrochen bis
Falls du deine Zweitwohnung im Veranlagungsjahr 2025 aufgegeben hast, gib hier das Datum der Wohnungsaufgabe an.
Solltest du die Wohnung erst nach dem 31.12.2025 aufgegeben haben, dann trage in dieses Feld den 31.12.2025 ein.
Wichtig: Du kannst anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.