Feldhilfe:
Land, in dem die Zweitwohnung liegt.
Gib hier an, in welchem Land sich deine Zweitwohnung und dein Arbeitsplatz befinden.
Doppelte Haushaltsführung in Deutschland:
- Die Unterkunftskosten sind auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt – unabhängig von Wohnungsgröße oder -lage.
- Kosten für Einrichtung und Möbel sind und zusätzlich abziehbar.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland:
- Die 1.000 Euro-Grenze gilt nicht.
- Es werden die tatsächlichen Mietkosten anerkannt, soweit sie angemessen sind.
- Als angemessen gelten die ortsüblichen Kosten für eine Wohnung mit maximal 60 m².
- Nebenkosten sind zusätzlich abziehbar, müssen aber ebenfalls auf 60 m² umgerechnet werden.